Auf Grundlage der Änderung der Thüringer Bauordnung (§46 Abs. 4) ist
bis spätestens 31.12.2018 in jeder Altbauwohnung die Nachrüstung von
Rauchwarnmeldern gesetzlich vorzunehmen (für Neubauten gilt diese
Regelung bereits jetzt). Die gesetzlichen Vorschriften sehen die
Installation in jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer und als Rettungsweg
dienenden Fluren vor.
Als Vermieter/ Eigentümer sind Sie in der Pflicht, für die Umsetzung
der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Dies betrifft zum Einen die
Anschaffung und fachgerechte Installation entsprechend
zugelassener Rauchmelder nach den gesetzlichen Vorgaben.
Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die installierten
Rauchmelder auch funktionieren. Hierfür sind in regelmäßigen
Abständen Wartungen an den installierten Rauchmeldern
durchzuführen, welche über einen einfachen Funktionstest
hinausgehen.
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